Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt – Krankenkasse übernimmt die Kosten

Sie sind schwanger oder gerade Mama geworden – und der Alltag läuft trotzdem weiter: Einkaufen, Kochen, Putzen, die Betreuung der Geschwisterkinder.

Was viele nicht wissen: In zahlreichen Situationen haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft oder nach der Geburt. Die Kosten können von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch, wenn:

  • Sie schwanger sind oder kürzlich entbunden haben (z. B. nach einem Kaiserschnitt, bei einer Risikoschwangerschaft oder bei ärztlich verordneter Schonung)
  • keine andere Person im Haushalt die Haushaltsführung übernehmen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit bestätigt 
  • die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.

Was wird übernommen?

  • Einkaufen und Kochen
  • Reinigung und Wäsche
  • Betreuung von Geschwisterkindern

Haushaltshilfe durch Pflegedienst – warum ENA?

Als erfahrener Pflegedienst unterstützen wir Sie zuverlässig und einfühlsam. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Erholung und Ihr Baby.

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