Pflege nach dem Krankenhaus: Was Angehörige jetzt wissen und tun müssen

Die Diagnose war schwer. Der Krankenhausaufenthalt lang. Und jetzt sagt der Arzt: „Wir können Ihre Mutter nächste Woche entlassen.” Für viele Angehörige beginnt in diesem Moment ein Wettlauf gegen die Zeit. Wie organisiert man Pflege zu Hause innerhalb weniger Tage? Wer kümmert sich um Rezepte, Pflegegrad und Hilfsmittel? Und: Darf das Krankenhaus überhaupt so schnell entlassen?

Diese Seite beantwortet genau diese Fragen. Schritt für Schritt, verständlich und ohne Behördendeutsch – damit die Pflege nach dem Krankenhaus gelingt.

Was bedeutet Krankenhausentlassung wirklich?

Eine Krankenhausentlassung bedeutet nicht, dass Ihr Angehöriger vollständig gesund ist. Es bedeutet, dass die stationäre medizinische Behandlung abgeschlossen ist. Was danach kommt – die sogenannte Anschlussversorgung – muss rechtzeitig organisiert werden.

Das Krankenhaus ist verpflichtet – nutzen Sie dies

Seit 2015 haben alle gesetzlich Versicherten einen gesetzlichen Anspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement – geregelt in § 39 Abs. 1a SGB V. Das bedeutet: Das Krankenhaus muss prüfen, welche Versorgung nach der Entlassung notwendig ist, und diese rechtzeitig einleiten. Dazu gehört die Kontaktaufnahme mit Pflegekasse, Pflegedienst, Hausarzt und die Ausstellung notwendiger Verordnungen.

Fragen Sie auf Station direkt nach: „Wer koordiniert das Entlassmanagement? Was ist das geplante Entlassdatum?” Oft gibt es einen Sozialdienst im Krankenhaus – nutzen Sie diesen aktiv.

Schritt 1: Den Pflegegrad sofort beantragen – noch im Krankenhaus

Wenn Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad hat, ist jetzt der richtige Moment. Nicht nach der Entlassung – jetzt, während er noch im Krankenhaus liegt.

Warum? Weil die Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gelten. Jeder Tag, den Sie warten, kann dazu führen, dass Leistungsansprüche später greifen.

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen – das ist in der Regel die gleiche Kasse wie die Krankenkasse. Ein formloser Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung reicht als Erstantrag aus. Die Worte: „Ich beantrage die Feststellung der Pflegebedürftigkeit” – mehr braucht es zunächst nicht.

Schritt 2: Rezepte und Verordnungen vor der Entlassung klären

Dieser Schritt wird von Familien oft unterschätzt – mit fatalen Folgen.

Das Krankenhaus darf Rezepte und Verordnungen nur für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach der Entlassung ausstellen. Und: Entlassrezepte müssen innerhalb von drei Werktagen (inklusive Samstag) in der Apotheke eingelöst werden.

Klären Sie deshalb vor der Entlassung folgendes:

  • Medikamente: Vollständiger Medikationsplan, alle Rezepte mitgeben
  • Häusliche Krankenpflege: Verordnung für Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe
  • Hilfsmittel: Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl, Badewannenlift – diese müssen geliefert sein, bevor Ihr Angehöriger nach Hause kommt
  • Therapien: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie (ebenfalls max. 7 Tage verordnungsfähig).

Schritt 3: Einen Pflegedienst frühzeitig kontaktieren

Viele Familien rufen erst am Tag der Entlassung beim Pflegedienst an. Das führt zu unnötigem Stress – und manchmal zu Versorgungslücken in den ersten entscheidenden Tagen.

Kontaktieren Sie einen ambulanten Pflegedienst so früh wie möglich – idealerweise schon einige Tage vor der Entlassung. Das gibt dem Pflegedienst Zeit, die Versorgung zu planen, einen Pflegevertrag vorzubereiten und den ersten Einsatz reibungslos zu gestalten.

Welche Leistungen kann ein Pflegedienst nach dem Krankenhaus übernehmen?

Als erfahrener ambulanter Pflegedienst können wir alle alltäglichen Pflegebedürfnisse nach der Krankenhausentlassung abdecken:

Grundpflege: Morgens aufstehen, waschen, anziehen, Lagerungswechsel – all das, was im Krankenhaus das Pflegepersonal übernommen hat, übernehmen wir jetzt zu Hause.

Behandlungspflege: Verbandwechsel, Wundversorgung, Medikamentengabe, subkutane Injektionen – medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden müssen.

Hauswirtschaftliche Versorgung: Kochen, Einkaufen, Wäsche, Putzen – damit Ihr Angehöriger wirklich zu Hause ankommt und sich nicht um Alltagsaufgaben sorgen muss.

24-Stunden-Begleitung und Urlaubspflege: In der ersten Zeit nach dem Krankenhaus kann rund-um-die-Uhr-Präsenz notwendig sein. Oder Sie als pflegender Angehöriger brauchen eine Auszeit – dann springen wir im Rahmen der Verhinderungspflege ein.

Schritt 4: Die Wohnung vorbereiten

Eine Wohnung, die für einen gesunden Menschen ideal ist, kann für einen pflegebedürftigen Menschen zur Stolperfalle werden. Bereiten Sie das Zuhause vor, während Ihr Angehöriger noch im Krankenhaus ist:

  • Rutschmatten und Teppiche entfernen oder sichern
  • Badezimmer: Haltegriffe, Duschhocker oder Badewannenbrett besorgen
  • Schlafzimmer: Pflegebett bestellen (über das Entlassmanagement verordnen lassen), Nachtlicht installieren
  • Erreichbarkeit: Telefon, Notfallknopf oder Hausnotruf in Reichweite
  • Medikamente: Erste Medikamente vor der Entlassung aus der Apotheke abholen

Die Pflegekasse bezuschusst Maßnahmen zur Wohnraumanpassung ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro. Fragen Sie Ihren Pflegedienst oder die Pflegekasse nach den Details.

Schritt 5: Den Informationszettel erstellen – ein kleines Dokument, das Leben retten kann

Beim Übergang vom Krankenhaus nach Hause gehen oft wichtige Informationen verloren. Hausarzt, Pflegedienst, Notarzt – alle brauchen schnell einen Überblick.

Erstellen Sie eine kompakte Übersicht (1 Seite, gut lesbar), die folgendes enthält:

  • Name, Geburtsdatum, Krankenkasse
  • Aktuelle Diagnosen
  • Vollständiger Medikationsplan (Wirkstoff, Dosierung, Uhrzeit)
  • Bekannte Allergien und Unverträglichkeiten
  • Mobilitätseinschränkungen und Hilfsmittelbedarf
  • Bestehende Wunden oder Versorgungsbedarf
  • Name und Telefonnummer des Hausarztes
  • Notfallkontakte der Familie
  • Kontakt des Pflegedienstes.

Was tun, wenn alles gleichzeitig passiert?

„Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.” – Das ist die häufigste Aussage von Angehörigen in dieser Situation. Es ist zu viel auf einmal: Arbeit, Familie, und jetzt auch noch Pflege organisieren.

Hier ist, was wirklich hilft:

Sofortige Prioritäten (noch im Krankenhaus):

  1. Pflegegrad beantragen
  2. Entlassmanagement einfordern
  3. Alle Rezepte und Verordnungen klären
  4. Pflegedienst kontaktieren

Innerhalb von 48 Stunden vor Entlassung:

  1. Hilfsmittel bestellen
  2. Wohnung sichern
  3. Informationszettel erstellen
  4. Medikamente aus der Apotheke holen.

Pflege zu Hause in München – Ena Ambulante Pflege ist für Sie da

Wir von Ena Ambulante Pflege wissen: Die Tage rund um eine Krankenhausentlassung sind für Familien enorm belastend. Gleichzeitig sind es die Tage, in denen schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen.

Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an – ohne Wartezeit, ohne Bürokratie. Wir besprechen gemeinsam, was Ihr Angehöriger nach der Entlassung braucht, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und wie wir die Versorgung schnell und zuverlässig starten können.

Wir sind ein in München ansässiger, erfahrener ambulanter Pflegedienst und arbeiten mit allen gesetzlichen und privaten Kassen zusammen.

Rufen Sie uns jetzt an

Kann das Krankenhaus meinen Angehörigen entlassen, wenn die Versorgung noch nicht geklärt ist?

Kann das Krankenhaus meinen Angehörigen entlassen, wenn die Versorgung noch nicht geklärt ist?

Nein. Das Krankenhaus muss im Rahmen des Entlassmanagements prüfen, ob die Anschlussversorgung sichergestellt ist. Im Notfall greift das Recht auf Übergangspflege nach § 39e SGB V.

Was kostet Pflege zu Hause nach dem Krankenhaus?

Was kostet Pflege zu Hause nach dem Krankenhaus?

Das hängt vom Pflegegrad und den benötigten Leistungen ab. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse monatlich einen festen Betrag für Pflegesachleistungen (ambulante Pflege). Wir beraten Sie kostenlos zu den konkreten Leistungsansprüchen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Anziehen und Mobilisation. Behandlungspflege bezeichnet medizinische Maßnahmen wie Verbandwechsel oder Medikamentengabe – diese werden ärztlich verordnet.

Kann mein Angehöriger neben der Pflege zu Hause auch eine Haushaltshilfe erhalten?

Kann mein Angehöriger neben der Pflege zu Hause auch eine Haushaltshilfe erhalten?

Ja. Bei ENA Ambulante Pflege bieten wir nicht nur Grund- und Behandlungspflege an, sondern auch Haushaltshilfe, Betreuung und Essen auf Rädern. Unsere Haushaltshilfe unterstützt unter anderem beim Kochen, Einkaufen, Putzen und Waschen. Wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne direkt unter: +49 89 54806126

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