Verhinderungspflege in München

Wir übernehmen die Pflege – kurzfristig, zuverlässig und direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet
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Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die Person, die normalerweise pflegt, vorübergehend verhindert ist: wegen Urlaub, Krankheit, beruflicher Termine oder einfach weil sie selbst dringend eine Auszeit braucht. Als ambulanter Pflegedienst in München unterstützen wir pflegende Angehörige schnell und zuverlässig bei der Organisation der Ersatzpflege.

Hinweis: ENA Ambulante Pflege rechnet Haushaltshilfeleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich nicht selbst um die Bürokratie kümmern.

Unsere Leistungen im Überblick

Grundpflege

Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung im Alltag

Behandlungspflege

Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung, z. B. Medikamentengabe oder Wundversorgung

Haushaltshilfe

Hilfe im Haushalt wie Reinigung, Einkaufen, Wäsche und Zubereitung von Mahlzeiten

Betreuung

Begleitung und Unterstützung im Alltag sowie soziale Betreuung und Aktivierung

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege – und was übernimmt die Pflegekasse?

Wer Verhinderungspflege beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI steht Ihnen zu, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • Die Pflege findet überwiegend zu Hause statt (nicht im Pflegeheim)
  • Eine Privatperson (z. B. Familienmitglied, Nachbar, Freund) ist normalerweise die Hauptpflegeperson
  • Diese Pflegeperson ist vorübergehend verhindert – beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub oder beruflicher Verpflichtungen.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die Kosten der Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen. Seit dem 01.07.2025 gilt dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 € pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden.

Hinweis: ENA Ambulante Pflege rechnet Haushaltshilfeleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich nicht selbst um die Bürokratie kümmern.

Nicht sicher, welche Leistungen für Sie infrage kommen?

Wir beraten Sie kostenlos, unverbindlich und persönlich – am Telefon oder bei einem Hausbesuch in München.

Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege

Muss ich die Verhinderungspflege beantragen, bevor die Pflege beginnt?

Muss ich die Verhinderungspflege beantragen, bevor die Pflege beginnt?

Seit den Neuregelungen durch das PUEG muss die Verhinderungspflege nicht mehr vor der Durchführung beantragt werden. Der Erstattungsantrag muss jedoch spätestens bis zum 31. Dezember des auf die Pflege folgenden Jahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Wie lange kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Wie lange kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Die tageweise Verhinderungspflege ist auf maximal 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr begrenzt. Die stundenweise Verhinderungspflege zählt nicht auf diese Tage an und kann zusätzlich genutzt werden.

Muss ich Geld vorschießen, wenn ENA die Verhinderungspflege übernimmt?

Muss ich Geld vorschießen, wenn ENA die Verhinderungspflege übernimmt?

Nein. Wenn ein zugelassener Pflegedienst wie Ena die Verhinderungspflege erbringt, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts in Vorleistung gehen.

Kann ENA auch kurzfristig einspringen – zum Beispiel bei Krankheit?

Kann ENA auch kurzfristig einspringen – zum Beispiel bei Krankheit?

Ja. Wir bemühen uns, auf kurzfristige Anfragen schnell zu reagieren. Rufen Sie uns einfach an – wir besprechen gemeinsam, was möglich ist.

In welchen Stadtteilen Münchens ist ENA tätig?

In welchen Stadtteilen Münchens ist ENA tätig?

Wir bieten unsere Verhinderungspflege in ganz München an. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort im Einzugsgebiet liegt.

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