Betreuung in München – menschliche Zuwendung und Unterstützung im Alltag zu Hause
Unsere Betreuung in München richtet sich ganz nach den persönlichen Wünschen und dem individuellen Bedarf – wir sind da, damit Sie sich sicher, begleitet und nicht allein fühlen.
Unsere Leistungen im Überblick
Betreuung mit Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können pflegerische Betreuungsmaßnahmen eines zugelassenen Pflegedienstes über die Pflegesachleistungen abrechnen.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann gezielt für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden – zum Beispiel für Gesellschaft, Begleitung oder Alltagsunterstützung.
Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ihren ambulanten Pflegesachleistungsbetrag nicht vollständig ausschöpfen, können bis zu 40 Prozent des ungenutzten Betrags zusätzlich für nach Landesrecht anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwenden.
ENA Ambulante Pflege rechnet die Betreuungsleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wir unterstützen Sie auch bei organisatorischen Fragen und Abläufen.


