Haushaltshilfe nach Geburt, Kaiserschnitt oder Krankheit in München – von Ihrer Krankenkasse übernommen

Wer krank ist, ein Kind bekommt oder sich von einem Eingriff erholt, kann den Haushalt nicht einfach pausieren. Genau für diese Situationen gibt es die Haushaltshilfe nach § 24h und § 38 SGB V – eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die in vielen Fällen vollständig oder mit geringer Zuzahlung übernommen wird.
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Unsere Leistungen im Überblick

Reinigung der Wohnräume

Küche, Bad & Wohnbereiche – regelmäßig und gründlich

Einkäufe und Besorgungen

Lebensmittel, Apotheke & Drogerie – wir erledigen alles

Kinderbetreuung

Beaufsichtigung und Betreuung Ihrer Kinder während Ihrer Erholungszeit

Mahlzeiten vorbereiten

Einfache, bedarfsgerechte Mahlzeiten nach Ihren Wünschen

Wäschepflege

Waschen und Trocknen – sorgfältig und pünktlich

Weitere Haushaltsaufgaben

Individuell abgestimmt – je nachdem, wobei Sie Unterstützung benötigen

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

  • Nach Geburt oder Kaiserschnitt (§ 24h SGB V)

    • Anspruch nach einer Entbindung – auch beim ersten Kind
    • Voraussetzung: Sie können den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen und keine andere im Haushalt lebende Person kann einspringen.

  • Während der Schwangerschaft (§ 24h SGB V)

    • Anspruch bei ärztlich verordneter Bettruhe oder Risikoschwangerschaft
    • Ärztliche Bescheinigung über Bedarf und Dauer erforderlich
    • Voraussetzung: Genehmigung durch die Krankenkasse.

  • Nach Krankheit, OP oder Krankenhausaufenthalt (§ 38 SGB V)

    • Anspruch nach schwerer Erkrankung, Operation oder stationärem Aufenthalt
    • Auch ohne Pflegegrad möglich
    • Zuzahlung: 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Kalendertag (bei einigen Krankenkassen kann die Zuzahlung entfallen)
    • Voraussetzung: Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen.

Hinweis: ENA Ambulante Pflege rechnet Haushaltshilfeleistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen sich nicht selbst um die Bürokratie kümmern.

Nicht sicher, ob Sie Anspruch haben?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich!

Das sagen unsere Kunden

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach Geburt & Krankheit in München

Habe ich nach einem Kaiserschnitt automatisch Anspruch auf Haushaltshilfe?

Ein Kaiserschnitt allein führt nicht automatisch zu einem Anspruch. Nach § 24h SGB V können gesetzlich versicherte Frauen jedoch Haushaltshilfe erhalten, wenn sie den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und keine andere im Haushalt lebende Person einspringen kann. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.

Muss ich die Haushaltshilfe selbst beantragen?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse – häufig auch telefonisch oder online möglich. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen anschließend die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse.

Was brauche ich, um die Haushaltshilfe zu beantragen?

Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung (Notwendigkeitsbescheinigung), in der Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Diagnose, Beginn und voraussichtliche Dauer der erforderlichen Unterstützung bestätigt. Den Antrag stellen Sie damit bei Ihrer Krankenkasse. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Wie schnell kann die Haushaltshilfe beginnen?

Nach dem kostenlosen Erstgespräch und der Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse starten wir so zeitnah wie möglich.

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