Verhinderungspflege in München
Wir übernehmen die Pflege – kurzfristig, zuverlässig und direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die Person, die normalerweise pflegt, vorübergehend verhindert ist: wegen Urlaub, Krankheit, beruflicher Termine oder einfach weil sie selbst dringend eine Auszeit braucht. Als ambulanter Pflegedienst in München unterstützen wir pflegende Angehörige schnell und zuverlässig bei der Organisation der Ersatzpflege.
Hinweis: ENA Ambulante Pflege rechnet Haushaltshilfeleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich nicht selbst um die Bürokratie kümmern.
Unsere Leistungen im Überblick
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege – und was übernimmt die Pflegekasse?
Wer Verhinderungspflege beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI steht Ihnen zu, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
- Die Pflege findet überwiegend zu Hause statt (nicht im Pflegeheim)
- Eine Privatperson (z. B. Familienmitglied, Nachbar, Freund) ist normalerweise die Hauptpflegeperson
- Diese Pflegeperson ist vorübergehend verhindert – beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub oder beruflicher Verpflichtungen.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Kosten der Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen. Seit dem 01.07.2025 gilt dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 € pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden.
Hinweis: ENA Ambulante Pflege rechnet Haushaltshilfeleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich nicht selbst um die Bürokratie kümmern.
Nicht sicher, welche Leistungen für Sie infrage kommen?
Wir beraten Sie kostenlos, unverbindlich und persönlich – am Telefon oder bei einem Hausbesuch in München.


