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Die Grundpflege

Die Grundpflege

Bei der „Grundpflege“ handelt es sich genau gesehen, um einen veralteten Begriff. Definiert wurde er von „Siegfried Eichhorn“, der ihn gemeinsam mit der „Behandlungspflege“ erstmals 1967 erwähnte. Die längst überholte Begrifflichkeit der Grundpflege stand seither immer wieder scharf in er Kritik und wurde auch von der bekannten Pflegewissenschaftlerin „Monika Krohwinkel“, nach der viele Pflegedienste handeln“ als unangebracht definiert. 2004 verschwanden die Begriffe der „Grundpflege“ und der „Behandlungspflege“ schon aus sämtlichen Lehrbüchern, wurde aber parallel in das SGB aufgenommen. Dort wurde der Begriff erst 2017 und mit dem Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes durch genauere Definitionen des Tätigkeitsfeldes ersetzt.

Grundpflege und das Aufgabengebiet

Der Begriff ist zwar nicht mehr gängig und wird als überholt angesehen, wird allerdings noch in der Kommunikation von Pflegedienstleistern genutzt. Aber was genau beinhaltet die Grundpflege und welche Bereiche sind mit ihr abgedeckt? Grundlegend muss dabei von der kleinen und der großen Grundpflege unterschieden werden. Ebenso von der Tatsache, dass die Leistungen sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.

Die kleine Grundpflege beinhaltet:

  • Waschen einzelner Körperteile
  • Das Bereitlegen der Kleidung und das Be- und Entkleiden
  • Zahnpflege und Mundhygiene
  • Stomaversorgung, Unterstützung bei der Notdurft und den erforderlichen Maßnahmen

Die große Grundpflege beinhaltet:

  • Duschen und Waschen des gesamten Körpers
  • Stomaversorgung und Hilfestellung beim Toilettengang
  • Körperhygiene, einschließlich der Mundpflege
  • Bereitlegen der Kleidung und Hilfe beim Be- und Entkleiden

Mit der Grundpflege sind also die Tätigkeitsbereiche abgedeckt, die zur Tagesroutine und den menschlichen Grundbedürfnissen gehören.

Die Behandlungspflege

Die Behandlungspflege

Die „Behandlungspflege“ gilt in der heutigen Zeit wie auch die „Grundpflege“ als überholter Begriff. Die beiden Definitionen wurden zusammen von „Siegfried Eichhorn“ im Jahr 1967 geprägt. Die Behandlungspflege ist im Prinzip eine Ergänzung der Grundpflege und definiert die Aufgabenfelder, die ausschließlich nach ärztlicher Anweisung erfolgen. Es handelt sich also nicht um Tätigkeiten, die zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehören, sondern dazu dienen, den Gesundheitszustand zu erhalten oder zu verbessern. Seit 2007 wird zwischen den beiden Pflegeprozessen nicht nur in der Tätigkeit, sondern auch finanziell unterscheiden. Leistungen, die die Behandlungspflege angehen, werden daher separat bei der Krankenkasse abgerechnet, während die Grundpflege mit der Pflegekasse abgewickelt wird. Bevor ein Pflegedienst die Leistungen übernehmen kann, müssen sie vorab erst durch einen Arzt angewiesen werden und können nicht ohne diese Verordnung in Anspruch genommen werden.

Die Tätigkeiten der Behandlungspflege

Während die Grundpflege auch von Angehörigen übernommen werden kann, muss die Behandlungspflege durch examinierte Fachkräfte erfolgen, die über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Damit werden die Aufgabengebiete abgedeckt, die zur medizinischen Versorgung der Klienten gehören. Sie kann somit separat zur Grundpflege erfolgen oder als Ergänzung, je nachdem, wie weit die Angehörigen in die Pflege involviert sind.

Die Behandlungspflege beinhaltet unter anderem:

  • Wundversorgung
  • Inhalation
  • Portversorgung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Kompressionsverbände
  • Versorgung bei enteraler Ernährungsaufnahme
  • Verabreichung von Medikamenten

Die Tätigkeiten der Behandlungspflege decken somit die Aufgabenbereiche ab, die mit der Grundpflege nicht erfüllt werden. Bei Intensivklienten kommt es in der Regel zu einer Kombination dieser beiden Pflegeprozesse, wodurch eine Rundumversorgung gewährleistet wird.

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    Zu unserem Leistungsprofil gehören Leistungen der Kranken und Pflegeversicherung, Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz, häusliche Betreuung, Beratung, Begleitung, Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung, sowie breiten Spektrum Private Dienstleistungen, die von den Kostenträgern nicht übernommen werden. Ganzheitlich und individuell pflegen und betreuen mit richtigem Balans zwischen Nähe und Distanz ist unsere Pflegeverständnis.

    Antworten und allgemeine Informationen finden

    Eine Liste mit häufig gestellten Fragen, damit Sie verstehen, wie wir arbeiten

    1. Was macht ein Pflegedienst?

    Der Begriff „Pflegedienst“ beschreibt einen Dienstleister, der sich darauf spezialisiert hat, Menschen in ihrem häuslichen Umfeld zu versorgen und zu betreuen.

    2. Wer übernimmt die Kosten?

    Die gewünschte pflegerische Leistung wird auf Sie persönlich abgestimmt und kann bei Bedarf auch erweitert werden. Sie erhalten immer ein schriftliches Angebot nach den Vorgaben der Pflegeversicherung.

    3. Wie oft kommt der Pflegedienst nach Hause?

    Das können Sie frei entscheiden. Wir bieten unsere ambulanten Dienste von 0:00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr abends an und haben einen 24h Notruf Bereitschaftsdienst für Sie.

    4. Gibt es eine Kontaktperson?

    Es gibt immer einen festen Ansprechpartner für die Angehörigen und Patienten. Wir achten immer auf Zuverlässigkeit und Konstanz. Sie werden in der Regel immer von einem festen Team betreut.

    5. Wie oft findet die Pflegeberatung statt?

    Die kostenlose Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wird  in regelmäßigen Abständen für die Pflegekassen durchgeführt, wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen und die Pflegeleistung nicht übernommen wird. Für den Pflegegrad I ist die Beratung freiwillig, Pflegegrad 2 und 3 Patienten müssen zweimal im Jahr beraten werden und Pflegegrad 4 und 5 Patienten jedes Quartal. Wir helfen hier gerne weiter.

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